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Loeffel
 



Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 792
Wohnort: Overath

Beitrag Verfasst am: 05.12.2009 19:06    Titel: Beitrag speichern





Lichterführung und Signalkörper

Die Firma Sea Sailing war so freundlich und hat uns die Erlaubnis erteilt diesen und einige andere Beiträge für die Modellkapitäne zu übernehmen, dieser Artikel stammt aus dem Online-Kursus der Firma SeaSailing und ist auch unter folgendem Link zu finden http://www.seasailing.de/Lichterfuehrung.html.


Für diese Unterstützung möchten wir uns nochmals bei der Firma SeaSailing im Namen aller Modellkapitäne bedanken!








Alle Lichter müssen in der Zeit zwischen Sonneuntergang bis Sonneaufgang und bei unsichtigem Wetter geführt werden.




Begriffsbestimmungen Lichter


Das Rundumlicht strahlt über einen Vollkreis von 360º.

Das Topplicht scheint über einen Horizontbogen von 225º. Nach jeder Seite von recht voraus bis 22,5º achterlicher als querab.

Das Hecklicht bestrahlt den restlichen Sektor nach achteraus, einen Winkel von 135º.

Die Seitenlichter (Backbord rot, Steuerbord grün) bescheinen je einen Horizontbogen von 112,5º, und zwar von recht voraus bis 22,5º achterlicher als querab. Gemeinsam erfassen sie den gleichen Horizontbogen wie das Topplicht.

Das Toplicht
Für Maschinenfahrzeuge unter 12m Länge:
Das Topplicht muss mindestens 1m über den Seitenlichtern und senkrecht zur Konstruktionswasserlinie über der Kiellinie angebracht sein.
Ist die Anbringung über der Längsachse des Fahrzeugs nicht möglich, darf das Topplicht auch außerhalb geführt werden. Voraussetzung: Die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne werden über der Längsachse geführt oder so nah wie möglich in derselben Längsachse wie das Topplicht. Regel 23 (c) (iii) KVR. An Stelle des Topp- und des Hecklichts darf ein weißes Signallicht (Rundumlicht) geführt werden, für das die hier genannten Vorschriften im gleichen Maße gelten. Regel 23 (c) (i) KVR.

Für Maschinenfahrzeuge von mindestens 12, aber unter 20m Länge:
Das Topplicht muss mindestens 2,5m über dem Schandeckel angebracht sein. Anlage I 2. (c) KVR.

Das Funkellicht ist meistens ein Rundumlicht mit 40 bis 60 Blitzen pro Minute.

Signallichter:
Fahrzeuge von mindestens 12m Länge müssen, Fahrzeuge unter 12m Länge sollten im Bedarfsfall Fahrtstörungslaternen (zwei rote Signallichter) führen und zwar dort, wo sie am besten gesehen werden. Fahrtstörungslaternen sind im senkrechten Abstand von mindestens 1m zueinander zu setzen. Anlage I 2. (h) (ii) KVR.

Alle Fahrzeuge vor Anker müssen im Bedarfsfall ein Ankerlicht führen und zwar dort, wo es am besten gesehen wird.
Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge unter 7m Länge: Sie müssen nur dann ein Ankerlicht führen, wenn sie sich in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne, auf einer Reede (oder in der Nähe davon) oder dort befinden, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren. Regel 30 (e) KVR.

Alle Signallichter sollten so wenig wie möglich durch an Bord befindliche Einrichtungen und Fahrzeugteile abgedeckt werden. Bei vorheißbaren Signallichtern, besonders bei Petroleumlaternen (wegen möglicher Verrußung) darf der Winkel zwischen Laternenachse und Senkrechter zur Konstruktionswasserlinie 5° nicht überschreiten.


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Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt



1. Maschinenfahrzeug allgemein

Ein Maschinenfahrzeug muß bei Nacht folgende Lichter führen:
  • ein Toplicht vorne im Schiff
  • ein zweites Toplicht hinten und höher als das vordere. Dieses zweite Toplicht muß nur von Maschinenfahrzeugen über 50m geführt werden.
  • die Positionslichter rot und grün
  • ein Hecklicht



2. Maschinenfahrzeug unter 50m

Ein Maschinenfahrzeug unter 50m darf auf das hintere Toplicht verzichten.



3a. Maschinenfahrzeug unter 12m - Rundumlicht

Ein Maschinenfahrzeug unter 12m darf das Toplicht und das Hecklicht in einem Rundumlicht zusammenfassen.



3b. Maschinenfahrzeug unter 12m - Zweifarbenlaterne

Ein Maschinenfahrzeug unter 12m darf die beiden Positionslaternen zu einer Zweifarbenlaterne zusammenfassen.



4. Maschinenfahrzeug unter 7m - Rundumlicht

Ein Maschinenfahrzeug unter 7m, dessen Maximalgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf als einzige Laterne ein weißes Rundumlicht zeigen.



Luftkissenfahrzeug

Ein Luftkissenfahrzeug fährt zusätzlich zur den normalen Lichtern ein gelbes Funkellicht.
(Auch ein U-Boot sollte ein gelbes Funkellicht beim Auf- und Abtauchen führen.)


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Lichterführung beim Schleppen und Schieben



1a. Schleppendes Maschinenfahrzeug mit Anhang kürzer und gleich 200m

Ein schleppendes Maschinenfahrzeug, bei dem der Anhangs 200m nicht überschreitet, muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgende Lichter führen:
  • zusätzlich zum vorderen Toplicht ein weiteres Toplicht senkrecht über dem Ersten
  • ein gelbes Schlepplicht senkrecht über dem Hecklicht
Die Länge des Anhangs wird gemessen als Abstand zwischen dem Heck des schleppenden Fahrzeugs und dem Heck des Anhangs.



1b - a. Schleppendes Maschinenfahrzeug mit Anhang länger als 200m

Ein schleppendes Maschinenfahrzeug, bei dem der Anhangs länger als 200m ist, muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgende Lichter führen:
  • zusätzlich zum vorderen Toplicht zwei weitere Toplichter senkrecht über dem Ersten
  • ein gelbes Schlepplicht senkrecht über dem Hecklicht



1b - b. Schleppendes Maschinenfahrzeug mit Anhang länger als 200m bei Tag

Ist der Schleppzug länger als 200m, wird ein Rhombus dort gefahren, wo er am besten zu sehen ist.
  • zusätzlich zum vorderen Toplicht zwei weitere Toplichter senkrecht über dem Ersten
  • ein gelbes Schlepplicht senkrecht über dem Hecklicht



2. schiebendes Fahrzeug

Ist ein schiebendes Fahrzeug, das einen Gegenstand vor sich herschiebt, zu einer starren Einheit miteinander verbunden, so gelten sie als ein Maschinenfahrzeug und müssen die für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen.



3. Schiebendes oder längsseits schleppendes Maschinenfahrzeug

Ein schiebendes oder längsseits schleppendes Maschinenfahrzeug muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgendes Licht führen:
  • zusätzlich zum vorderen Toplicht ein weiteres Toplicht senkrecht über dem Ersten



Unterlass der vorgeschriebenen Lichter

Kann ein Fahrzeug, was normalerweise nicht für Schleppvorgänge verwendet wird - was bei Sportbooten allgemein der Fall ist - die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, so ist es dazu auch nicht verplichtet, wenn es ein Fahrzeug abschleppt, dass sich
  • in Not befindet
  • oder aus anderen Gründen Hilfe benötigt
Es sind aber alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Art des Schleppverbandes erkennbar zu machen. Dies kann im speziellen durch Anleuchten der Schleppleine geschehen.


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Lichterführung von geschleppten Fahrzeugen



1. Geschlepptes Fahrzeug oder Gegenstand

Ein geschlepptes Fahrzeug oder Gegenstand muß folgende Lichter führen:
  • Seitenlichter
  • Hecklicht



bei Tage

Ist ein Schleppzug länger als 200m, muß am Tage ein rhombusförmiger Signalkörper geführt werden.



2. Längsseits geschlepptes Fahrzeug

Ein längseits geschlepptes Fahrzeug hat folgende Lichter zu führen:
  • Seitenlichter vorne
  • Hecklicht



3. Geschobenes Fahrzeug

Ein geschobenes Fahrzeug hat nur folgende Lichter zu führen:
  • Seitenlichter vorne



Unterlass der vorgeschriebenen Lichter

Kann ein geschlepptes Fahrzeug die Lichter nicht führen, müssen alle möglichen Maßnahmen getroffen werden, um das Fahrzeug/Gegenstand zu beleuchten oder die Anwesenheit eines solchen Gegenstandes erkennbar zu machen.



Schwer erkennbares, teilweise getauchtes geschlepptes Fahrzeug

muß folgende Lichter führen:
  • bei einer Breite von weniger als 25m
    ein weißes Rundumlicht am vorderen und hinteren Ende
  • bei einer Breite von mehr als 25m
    zusätzlich jeweils ein weißes Rundumlicht an den Außenseiten
  • bei einer Länge von mehr als 100m
    weiße Rundumlichter so, dass der Abstand zwischen den Lichtern nicht mehr als 100m beträgt.
  • einen rhombusförmigen Signalkörper an oder nahe dem äußersten Ende des letzten geschleppten Fahrzeugs oder Gegenstands und, wenn der Schleppzug länger als 200m ist, zusätzlich einen rhomusförmigen Signalkörper dort, wo er am besten gesehen werden kann, und so weit vorn wie möglich.


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Lichterführung eines Segelboots in Fahrt



1. Allgemein

Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss die Seitenlichter rot/grün und das Hecklicht führen. Über 20 m müssen diese Lichter, wie hier zu sehen, als getrennte Lampen geführt werden.



2. Unter 20m

Ein Segelboot unter 20 m darf die Seitenlichter als 2-Farben-Laterne führen.



oder

aber es darf alle 3 Lampen in einer einzigen 3-Farbenlaterne (was eine Menge Strom spart) am Masttop oder möglichst nahe des Masttops führen, wo diese Laterne am besten gesehen werden kann.



3. Für bessere Sichtbarkeit darf geführt werden

Ein Segelboot darf, soweit es nicht die Dreifarbenlaterne führt, ein rotes über grünes Rundumlicht im Masttop führen. Dies erhöht die Sichtbarkeit des Segebootes. Das Rot über Grün darf kombiniert werden mit der Zweifarbenlaterne im Bug.



4. Unter 7m

Ein Segelboot muss, soweit möglich, die oben beschriebenen Lichter führen. Ist das nicht möglich, muss man ein weißes Licht (Taschenampe...) gebrauchsfertig zur Hand haben, die man rechtzeitig zeigt, um einen Zusammenstoß zu verhindern.


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Segelboote unter Motor



1a. Bei Tag

Hat ein Segelboot die Segel gesetzt und benützt zusätzlich den Motor, gilt es als Maschinenfahrzeug . Da dies bei Tage schlecht zu erkennen ist, muss man als Erkennungszeichen ein Kegel mit Spitze nach unten im Vorschiff führen.



1b. Bei Nacht

Da ein Segelboot unter Maschinenantrieb als Maschinenfahrzeug gilt, muss es auch die entsprechenden Lichter führen.


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Lichterführung Ruderboot



Ein Ruderboot darf die für Segelboote beschriebenen Lichter führen. Mindestens muß man eine weiße Laterne/Lampe/Taschenlampe bereithalten und rechtzeitig zeigen, um eine Kollision zu verhindern.


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Lichterführung eines Trawlers


Ein fischender Trawler ist ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz durchs Wasser schleppt.



Trawler bei Nacht
  • Zwei Rundumlichter, das obere grün, das untere weiß
  • ein Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht, ein Trawler unter 50m ist dazu nicht verpflichtet
  • bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter rot und grün und das Hecklicht
  • Beim Einholen und Ausbringen der Netze ist so ein Kutter übrigens manövrierunfähig und hat folglich 'Rot über Rot' zu zeigen - 'Grün-Weiss' ist dann natürlich aus.



Trawler bei Tag

ein Stundenglas


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Lichterführung eines Fischers


Ein fischendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das nicht trawlt, also keine Schleppnetze durchs Wasser schleppt.



Fischer bei Nacht
  • Zwei Rundumlichter, das obere rot, das untere weiß
  • bei ausgebrachtem Fanggerät, das mehr als 150 m horizontal vom Schiff wegweist, ein weißes Rundumlicht auf der Seite des Fanggerätes
  • bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter rot und grün und das Hecklicht



Fischer bei Tag
  • ein Stundenglas
  • bei ausgebrachtem Fanggerät, das mehr als 150 m horizontal vom Schiff wegweist, ein Kegel mit Spitze nach oben auf der Seite des Fanggerätes


[hr:957dc1e42d][/hr:957dc1e42d]

Lichterführung eines manövrierunfähigen Schiffes


Das manövierunfähige Schiff bezeichnet ein Schiff, daß wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. Ruderbruch, Maschinenschaden,...) nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln der KVR vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Es soll noch betont werden, dass in dieser Regel beschriebene Signale keine Notsignale sind, durch die Hilfeleistung verlangt wird!



Manövrierunfähiges Schiff bei Nacht
  • Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können
  • bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter rot und grün und das Hecklich
  • Es werden nicht die Topplichter wie bei normalen Maschinenfahrzeugen gezeigt. Es kann also nicht auf die Länge manövrierbehinderten Fahrzeuges geschlossen werden.



Manövrierunfähiges Schiff bei Tag
  • Zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können


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Lichterführung eines manövrierbehinderten Schiffes


Das manövierbehinderte Schiff bezeichnet ein Schiff, daß durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es die KVR eigentlich vorschreiben würde. Die 'Manövrierbehinderung' wird also nicht durch einen außerplanmäßigen Vorfall hervorgerufen, sondern durch den speziellen Einsatz des Fahrzeuges.

So sind z.B. schleppende Fahrzeuge, die durch ihren Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen, berechtigt, zusätzlich zu ihren Lichtern rot-weiß-rot zu führen und so das Wegerecht gegenüber anderen Schiffen zu verlangen.

Es soll noch betont werden, dass in dieser Regel beschriebene Signale keine Notsignale sind, durch die Hilfeleistung verlangt wird!



Manövrierbehindertes Schiff bei Nacht
  • Drei Rundumlichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können
  • bei Fahrt durchs Wasser sind zusätzlich die üblichen Lichter zu führen, für normale Maschinenfahrzeuge sind die Seitenlichter rot und grün und das Hecklicht, sowie entspechend ein oder zwei Topplichter hinzuzuschalten



Manövrierbehindertes Schiff bei Tag
  • Ball - Rhombus - Ball senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können


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Lichterführung eines manövrierbehinderten Schiffes bei Unterwasserarbeiten


Lichterführung eines manövrierbehinderten Schiffes bei Unterwasserarbeiten Hierbei handelt es sich um ein Schiff, daß mit Baggern, Tonnenlegen oder Unterwasserarbeiten beschäftigt ist. Dieses führt ganz normal die Lichter eines manövrierbehinderten Schiffes und markiert zusätzlich - falls eine Behinderung besteht - die Seite der Behinderung sowie die Seite, auf der die anderen Schiffe passieren sollen.



Manövrierbehindertes Schiff bei Unterwasserarbeiten bei Nacht
  • Drei Rundumlichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können
  • Auf der Seite mit der Behinderung zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
  • Auf der Seite, auf der passiert werden soll, zwei grüne Rundumlichter übereinander
  • bei Fahrt durchs Wasser sind zusätzlich die üblichen Lichter zu führen, für normale Maschinenfahrzeuge sind die Seitenlichter rot und grün und das Hecklicht, sowie entspechend ein oder zwei Topplichter hinzuzuschalten. (Man hat nicht nur hier sondern auch in Wirklichkeit den Eindruck, dass einem dann ein Christbaum entgegenkommt)






Manövrierbehindertes Schiff vor Anker
Vor Anker werden zusätzlich zu den hier beschriebenen Lichtern/Signalkörpern die Lichter/Signalkörper für das Ankern gefahren. Die Beleuchtung für "die Fahrt durchs Wasser" entfällt in diesem Fall natürlich.


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Lichterführung eines Fahrzeugs bei Taucherarbeiten


Ein Fahrzeug bei Taucherarbeiten sollte grundsätzlich die Lichter eines Fahrzeugs bei Unterwasserarbeiten führen. Kann es diese Lichter aufgrund der Größe nicht führen, so sind mindestens folgende Lichter zu führen:



Fahrzeug bei Taucherarbeiten in der Nacht
  • Fahrzeug bei Taucherarbeiten in der Nacht drei Rundumlichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können



Fahrzeug bei Taucherarbeiten am Tag
  • die Flagge A des Internationalen Signalbuchs als Tafel von mindestens 1m Höhe. Die Rundumsichtbarkeit muß sichergestellt werden


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Lichterführung eines Minenräumers


Hierbei handelt es sich um ein Schiff, daß mit Minenräumen beschäftigt ist. Die hier gezeigten Lichter bedeuten, dass es für andere Fahrzeuge gefährlich ist, sich auf weniger als 1000m zu nähern.



Fahrzeug eines Minenräumers in der Nacht
  • Drei grüne Rundumlichter, eins davon im Vormasttopp, die anderen beiden jeweils an Backbord und Steuerbord der Rah
  • Zusätzlich sind die üblichen Lichter für normale Maschinenfahrzeuge zu führen



Minenräumer bei Tag
  • Drei Bälle, einer davon im Vormasttopp, die anderen beiden jeweils an Backbord und Steuerbord der Rah



Minenräumer vor Anker
Vor Anker werden zusätzlich zu den hier beschriebenen Lichtern/Signalkörpern die Lichter/Signalkörper für das Ankern gefahren. Die Beleuchtung für "die Fahrt durchs Wasser" entfällt in diesem Fall natürlich.


[hr:957dc1e42d][/hr:957dc1e42d]

Lichterführung eines Tiefgangbehinderten Schiffes


Das tiefgangbehinderte Fahrzeug bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen



Manövrierbehindertes Schiff in der Nacht
  • drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können
  • die Lichter für Maschinenfahrzeuge sind auf jeden Fall zu führen



Manövrierbehindertes Schiff bei Tag
  • ein Zylinder, dort wo er am besten gesehen werden kann


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Lichterführung Lotse



Lotse bei Nacht
  • zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, weiss über rot
  • in Fahrt (also außer vor Anker...) zusätzlich Seitenlichter rot und grün und Hecklicht. Es wird kein zusätzliches Dampferlicht gefahren, was bedeutet, dass über die Länge keine Aussage gemacht werden kann. Allerdings werden für Lotsenboote eher kleinere Boote verwendet
  • vor Anker die Lichter für Ankerlieger



Lotse bei Tag
  • wenngleich dies in der KVR nicht festgelegt ist, wird von Lotsen im Dienst gewöhnlich tagsüber die Flagge H (weiß über rot) gefahren


[hr:957dc1e42d][/hr:957dc1e42d]

Lichterführung beim Ankern



Lichterführung beim Ankern allgemein
  • im vorderen Teil des Schiffes ein weißes Rundumlicht
  • nahe des Hecks ein weiteres weißes Rundumlicht niedriger als das vordere



Signalkörper beim Ankern am Tage
  • im vorderen Teil des Schiffes einen Ball



Lichterführung von Schiffen unter 50m
  • Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50m muß nur ein weißes Rundumlicht führen. Es soll dort angebracht sein, wo man es am besten sieht



Lichterführung von Schiffen über 100m
Schiffe von einer Länge über 100m müssen, Schiffe darunter dürfen beim Ankern die Decksbeleuchtung einschalten


[hr:957dc1e42d][/hr:957dc1e42d]

Lichterführung von Grundsitzern



Lichterführung von Grundsitzern
  • Grundsitzer führen die Lichter eines Ankerliegers
  • zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können



Signalkörper von Grundsitzern am Tage
  • drei Bälle senkrecht übereinander



Zuletzt bearbeitet von Loeffel am 25.12.2009 21:33, insgesamt einmal bearbeitet
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Teddy
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
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Beitrag Verfasst am: 23.12.2009 10:34    Titel: Beitrag speichern

Das jetzt noch automatisieren und als eine art Checkliste ins TMC, dass wäre es doch oder nicht?

Nur will mir so spät einfach nicht einfallen wie ich das umsetzen soll. Traurig

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Beitrag Verfasst am: 23.12.2009 23:37    Titel: Beitrag speichern

Du meinst, dass man anhand des Schiffstyps angezeigt bekommt, welche Lampen wo fehlen?

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Beitrag Verfasst am: 24.12.2009 11:50    Titel: Beitrag speichern

Ja genau. Und/oder das geprüft wird ob die Richtlinien erfüllt werden.

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Beitrag Verfasst am: 24.12.2009 13:17    Titel: Beitrag speichern

Man könnte es doch auch so machen das man im Menü einstellen kann welchen Schiffstyp man hat und welche besonderen Funktionen das Modell haben soll.
So das man sich dann Anzeigen lassen kann wo man welche Lichter anbringen müßte.




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Beitrag Verfasst am: 24.12.2009 20:31    Titel: Beitrag speichern

Ich glaube Du hast das jetzt falsch verstanden, das Programm macht das nicht einfach so automatisch ohne Anforderung. Man schaltet die Überprüfung ein und dann erst macht das Programm es. Dann könnte es sogar dynamisch auf Veränderungen reagieren.

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Beitrag Verfasst am: 24.12.2009 21:19    Titel: Beitrag speichern

Moin Loeffel


Das ist mir schon klar und genau für diese Überprüfung meine ich das man ein Menü haben müßte in das man alle Eingaben zum Modell machen kann, denn nur den Schiffstyp angeben reicht nicht aus um alle benötigten Lichter zu bestimmen.



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Beitrag Verfasst am: 25.12.2009 00:38    Titel: Beitrag speichern

Warum sollte der Schiffstyp alleine nicht reichen?
Nach Eingabe des Schiffstyps kann man alle möglichen Kombinationen bestimmen und dann anzeigen, welche darstellbar sind und welche noch nicht und was dazu fehlt.

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Beitrag Verfasst am: 25.12.2009 20:14    Titel: Beitrag speichern

Das ist halt noch die andere interessante Frage! Welche Informationen brauche ich wirklich um die notwendige Beleuchtung zu bestimmen. Winken

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Beitrag Verfasst am: 25.12.2009 21:09    Titel: Beitrag speichern

Um die benötigte Beleuchtung bestimmten zu können brauchst Du eigentlich nur den Schiffstyp, da über den Schiffstyp die möglichen Situationen geklärt sind.

Sollte Deine kleine einen Schaden haben und Taucher Schweißarbeiten durchführen oder einfach nur um den Schaden zu begutachten, so werden nur die Lichter für "Lichterführung eines Fahrzeugs bei Taucherarbeiten" geführt werden.
Diese Beleuchtung wiederum wird abgedeckt durch die "Lichterführung eines manövrierbehinderten Schiffes", ist also auf jedenfall vorhanden, wenn man davon ausgeht, das immer die gesamte Beleuchtung vorhanden ist.

Allerdings kann man ja beim TMC hingehen und die verschiedenen Bereiche (so wie oben genannt) jeweils rot und grün markieren in einer Liste.
Die Beleuchtungselemente, die für das entsprechende Schiff wegfallen werden auch nicht benötigt, denn ein Tanker oder ein Flugzeugträger wird die Beleuchtung für einen Bagger oder einen Minenräumer eh nicht führen können (damit meine ich jetzt im Original).

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Beitrag Verfasst am: 26.12.2009 08:11    Titel: Beitrag speichern

Moin Zusammen


Wir sollten vielleicht noch die besonderen Lichtzeichen für Eisbrecher mit aufnehmen.

Dazu gehören:

1x Blaues Rundumlicht im Masttop
Wird beim Eisbrechen sowohl Nachts als auch Tags geführt.

2x rote rotierende Lampen im Abstand von 1,8m übereinander nach achtern gut Sichtbar (z.B. Signalmast).
Diese Lampen werden als Warnsignal für nachfolgende Schiffe abwechselnt angeschaltet sobald das Schiff beim Eisbrechen zum Stillstand kommt.

Außerdem sind Eisbrecher eine der wenigen Schiffe die entgegen der Regel auch Suchscheinwerfer über längere Zeiträume währent der Fahrt Benutzen dürfen.

Die vorderen Suchscheinwerfer werden beim Eisbrechen bei einsetzen der Dämmerung die Nacht über eingeschaltet so das eventuelle Hindernisse erkannt werden können.
Achtern wird Zeitgleich mindestens ein Suchscheinwerfer eingeschaltet so das man erkennen kann wie sich das Eis oder eine Schepplnein der Fahrrinne hinter dem Schiff verhält.



Ghost

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Frank The Tank
Hilfsmatrose
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Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 26

Beitrag Verfasst am: 26.12.2009 11:39    Titel: Beitrag speichern

Moin,

eine sehr schöne Übersicht, die ihr da entworfen habt. Genau das ist es

Erstaunlicherweise habe ich bis jetzt meine Schiffe immer richtig beleuchtet, wenn ich sie mit dieser Übersicht vergleiche (bezogen auf die Sondersignale; Positionslichter sollte schon jeder zu platzieren wissen). Winken

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