|
|
|
Die Größe des Modelles ist eine Sache, hier in Deutschland ist es so, dass man auch für ein Boot mit mehr als 5PS einen Bootführerschein haben muss, also ist auch die Motorisierung entscheidend. Ob dies allerdings bei Modellen überprüft werden würde, ist eine andere Sache.
Geposted nach 7 Minuten 49 Sekunden:
Wikipedia See hat folgendes geschrieben: | Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus. | '' . str_replace('\"', '"', 'Sportbootführerschein_See') . ''
Wikipedia Binnen hat folgendes geschrieben: | Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche)[1] und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins. |
'' . str_replace('\"', '"', 'Sportbootführerschein_Binnen') . '' |
|