Modellkapitaene.net Foren-Ãœbersicht -> Maschinenraum
Autor: Ghost Verfasst am: 17.11.2011 17:29 Titel:
Moin Zusammen

Ich hatte Heute eine interessante Diskussion mit einem Arbeitskollegen, es ging dabei um die Frage ob mal auch bei einem Schiffsmodell einen Sportbootführerschein benötigt wenn es mehr als 3,68 kW an Motorleistung hat.

Denn gerade mit den heutigen BL-Motoren kann man diesen Wert ja ganz leicht überbieten wo man ja schon Motoren mit 7kW ohne weiteres bekommt.


Da ich keine Antwort auf diese Frage habe gebe ich sie mal an euch weiter!



Ghost


Autor: Dokadidi Verfasst am: 17.11.2011 20:18 Titel:
sali Jörg,
1. hier in der schweiz bezieht sich zu erst mal auf die größe der schiffes und dann erst die motorriesirung.

2. dann ist auch klar definirt was für ein modell.- und was ein sportboot ist.
2.1 ein modell wird gundsetzlich mit einer fernbedinung betrieben.
2.2 über schreitet es eine gesamt länge von 4,5m so solle der betreiber über das gundwissen zum befahren von gewässern erfahrung haben
2.3 ein modell was nicht über eine fernbedienung betrieben wird ABER als modell betrieben wird sollte sich an die richtlinien der führerausweise halten.
der heißt länge über 3,8m und eine motorisirung unter 5Ps führerschein frei.
alles ander bedarf einen führerausweiss.

Dieter


Autor: besserx Verfasst am: 17.11.2011 21:10 Titel:
Gibt es eigentlich ein offizelles Schreiben von der Behörde für Deutschland. Wie sowas hier zu handhaben wäre.


Autor: Navy Bernd Verfasst am: 17.11.2011 23:31 Titel:
Björn,
ein offizielles Schreiben, nö, aber bestimmte Regelungen - und da
die meisten Böötele-Bauer "Klein" bauen, kommt es nicht zum tragen.

Sollte ich mal größer bauen, nehme ich meine Bootsführerscheine mit.
Gruß
Bernd


Autor: besserx Verfasst am: 17.11.2011 23:53 Titel:
Das wäre ja der Hammer mit einem Modell fahren und dazu muß ein Bootsführerschein da sein.


Autor: Loeffel Verfasst am: 18.11.2011 09:19 Titel:
Die Größe des Modelles ist eine Sache, hier in Deutschland ist es so, dass man auch für ein Boot mit mehr als 5PS einen Bootführerschein haben muss, also ist auch die Motorisierung entscheidend. Ob dies allerdings bei Modellen überprüft werden würde, ist eine andere Sache.

Geposted nach 7 Minuten 49 Sekunden:

Wikipedia See hat folgendes geschrieben:
Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.
'' . str_replace('\"', '"', 'Sportbootführerschein_See') . ''

Wikipedia Binnen hat folgendes geschrieben:
Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche)[1] und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.

'' . str_replace('\"', '"', 'Sportbootführerschein_Binnen') . ''


Autor: besserx Verfasst am: 22.11.2011 00:50 Titel:
Schön das man nie auslernt.


Autor: DanielR Verfasst am: 22.11.2011 15:30 Titel:
See und Binnen? Alles kein Problem. Winken
Liegen hier in der Schublade und mein Name steht drinnen. Mr. Green

Gruß
Daniel



Page generation time: 0.7824s (PHP: 20% - SQL: 80%) - SQL queries: 47 - GZIP disabled - Debug off

© 2005 print topic mod